Was besteuert wird
Als Fondsanleger in Deutschland versteuerst du drei Dinge: die Ausschüttungen des Fonds, den Gewinn beim Verkauf deiner Fondsanteile und die sogenannte Vorabpauschale.[3] Der monatliche Kauf von Anteilen steht für sich genommen nicht auf dieser Liste.
Die Zahlen für 2026
| Betrag oder Satz | |
|---|---|
| Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge | 25% |
| Solidaritätszuschlag | 5,5% der Abgeltungsteuer |
| Sparer-Pauschbetrag, Ledige | 1.000 € |
| Sparer-Pauschbetrag, Ehegatten oder Lebenspartner | 2.000 € |
Kapitalerträge werden pauschal mit 25% besteuert, und der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% dieser Steuer.[1][2] Zusammen sind das 26,375% der steuerpflichtigen Erträge. Wenn du einer Kirche angehörst, die Steuern erhebt, kommt Kirchensteuer hinzu. Auch sie behält deine Bank ein.[1] Die Zahlen sind die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) veröffentlichten, geprüft im Oktober 2026.
Der Pauschbetrag und der Freistellungsauftrag
Ledige können bis zu 1.000 € Kapitalerträge von der Steuer freistellen lassen, Ehegatten oder Lebenspartner bis zu 2.000 €. Das ist der Sparer-Pauschbetrag.[1] Du nutzt ihn, indem du deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilst. Der Auftrag gilt auch für die Kirchensteuer auf diese Erträge.[1]
Die Steuer wird vom Schuldner der Kapitalerträge an der Quelle abgezogen – automatisch und ohne dein Zutun.[1]
Beispiel: Eine ledige Sparerin hat im Jahr 1.500 € steuerpflichtige Kapitalerträge und einen Freistellungsauftrag über 1.000 €. Die übrigen 500 € werden besteuert: 25% sind 125,00 €, und 5,5% davon sind 6,88 €. Zusammen sind das 131,88 €, vor einer möglichen Kirchensteuer.
Thesaurierende und ausschüttende ETFs
Ein ausschüttender ETF zahlt seine Erträge an dich aus. Diese Ausschüttungen werden in dem Jahr besteuert, in dem du sie erhältst.[3] Ein thesaurierender ETF behält die Erträge im Fonds. Für diesen Fall sieht das Gesetz die Vorabpauschale vor: einen Mindestertrag, den du nur versteuern musst, wenn der Fonds im Wert gestiegen ist, aber keine oder nur geringe Ausschüttungen vornimmt.[3]
Die Vorabpauschale wird einmal im Jahr berechnet – aus dem Wert deiner Fondsanteile am Jahresanfang und einem Basiszins, den die Bundesbank ermittelt.[3] Für 2026 beträgt der Basiszins 3,20%. Als Basisertrag werden 70% davon angesetzt, also 2,24%. Die Steuer wird am ersten Bankarbeitstag des Folgejahres fällig, und die Bank bucht sie von deinem Verrechnungskonto ab.[5]
Aktienfonds: die Teilfreistellung
Das Investmentsteuergesetz enthält in § 20 eine Teilfreistellung. Es definiert Aktienfonds als Fonds, die gemäß ihren Anlagebedingungen fortlaufend mehr als 50% ihres Vermögens in Kapitalbeteiligungen anlegen.[4] Für Aktienfonds beträgt die Teilfreistellung 30%. Es werden also nur 70% der Erträge besteuert.[5] Ein breiter globaler Aktienindex-ETF ist in der Regel so aufgebaut. Prüfe die steuerliche Einstufung in den Unterlagen des Fonds.
Was das für Indexsparer bedeutet
- Richte den Freistellungsauftrag ein. Ohne ihn zieht die Bank ab dem ersten Euro Ertrag Steuern ab.
- Der Pauschbetrag kommt zuerst. Die ersten 1.000 € Kapitalerträge im Jahr sind für Ledige steuerfrei.
- Thesaurierend heißt nicht steuerfrei bis zum Verkauf. Die Vorabpauschale kann zu einer jährlichen Steuerbelastung führen, wenn der Fonds im Wert gestiegen ist.
Häufige Fragen
Muss ich für meinen ETF-Sparplan eine Steuererklärung abgeben?
Die Steuer auf Kapitalerträge wird vom Schuldner der Kapitalerträge an der Quelle abgezogen – automatisch und ohne dein Zutun. Der Satz von 25% hat im Normalfall abgeltende Wirkung.
Gilt der Freistellungsauftrag auch für die Kirchensteuer?
Ja. Ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge wirkt auch für die darauf erhobene Kirchensteuer.
Quellen und weiterführende Informationen
Wir verweisen auf unabhängige Quellen, damit du alles selbst nachprüfen kannst. Zuletzt geprüft am 15. Sept. 2026.
- Bundeszentralamt für Steuern — Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer
- Bundeszentralamt für Steuern — Kapitalerträge
- Bundesministerium der Finanzen — Monatsbericht September 2025: Das Standortfördergesetz
- Bundesministerium der Finanzen — KStH 2026, Anhang 7: Investmentsteuergesetz (InvStG)
- Steuertipps (Wolters Kluwer), 2. Januar 2026 — Was ist die Vorabpauschale?